Anwendbarkeit der TA-Lärm auf Stundenschlag einer Kirchturmuhr - Urteil vom 16.05.1991 - 8 R 7/91

Leitsatz: Die TA-Lärm darf nicht undifferenziert auf das nächtliche Schlagen einer Kirchturmuhr angewandt werden. Namentlich aus dem vom Grundgesetz anerkannten besonderen Auftrag der Kirchen und de Gebot der Rücksichtnahme auf Andersdenkende folgt, dass für den Stundenschlag ein "kirchlicher B...

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企業作者: Saarland, Oberverwaltungsgericht (Author)
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語言:Undetermined language
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出版: ˜deœ Gruyter 1996
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1996, 卷: 29, Pages: 134-145
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Saarland
B 鐘聲
B 司法判決
實物特徵
總結:Leitsatz: Die TA-Lärm darf nicht undifferenziert auf das nächtliche Schlagen einer Kirchturmuhr angewandt werden. Namentlich aus dem vom Grundgesetz anerkannten besonderen Auftrag der Kirchen und de Gebot der Rücksichtnahme auf Andersdenkende folgt, dass für den Stundenschlag ein "kirchlicher Bonus" von 5 dB (A) gegenüber den Richtwerten der TA-Lärm anzusetzen ist. Für den Viertelstundenschlag ist eine solche Abweichung nicht geboten.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946