Immissionsschutzrechtliche Beurteilung des so genannten Angelusläutens, Beschluss vom 02.09.1996 - 4 B 152.96

Leitsatz: Liturgisches Glockengeläute (hier: dreimal tägliches Angelusläuten) stellt in herkömmlichem Rahmen regelmäßig keine erhebliche Belästigung, sondern eine sozialadäquate Einrichtung dar (wie BVerwGE 68, 62). Für die Frage der Zumutbarkeit des Angelusläutens ist in erster Linie auf die Lautst...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:  
Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Deutschland, Bundesverwaltungsgericht (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
Verfügbarkeit prüfen: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
Lade...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Veröffentlicht: ˜deœ Gruyter 2000
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2000, Band: 34, Seiten: 340-342
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Öffentliches Recht
B Religionsausübung
B Rechtsprechung
B Glockenläuten
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Liturgisches Glockengeläute (hier: dreimal tägliches Angelusläuten) stellt in herkömmlichem Rahmen regelmäßig keine erhebliche Belästigung, sondern eine sozialadäquate Einrichtung dar (wie BVerwGE 68, 62). Für die Frage der Zumutbarkeit des Angelusläutens ist in erster Linie auf die Lautstärke und Lästigkeit des Einzelgeräusches und damit auf den Wirkpegel abzustellen, während die Mittelwertbildung an Bedeutung zurücktritt.
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946