Immissionsschutzrechtliche Beurteilung des so genannten Angelusläutens, Beschluss vom 02.09.1996 - 4 B 152.96

Leitsatz: Liturgisches Glockengeläute (hier: dreimal tägliches Angelusläuten) stellt in herkömmlichem Rahmen regelmäßig keine erhebliche Belästigung, sondern eine sozialadäquate Einrichtung dar (wie BVerwGE 68, 62). Für die Frage der Zumutbarkeit des Angelusläutens ist in erster Linie auf die Lautst...

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出版: ˜deœ Gruyter 2000
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2000, 卷: 34, Pages: 340-342
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 公法
B 宗教實踐
B 鐘聲
B 司法判決
實物特徵
總結:Leitsatz: Liturgisches Glockengeläute (hier: dreimal tägliches Angelusläuten) stellt in herkömmlichem Rahmen regelmäßig keine erhebliche Belästigung, sondern eine sozialadäquate Einrichtung dar (wie BVerwGE 68, 62). Für die Frage der Zumutbarkeit des Angelusläutens ist in erster Linie auf die Lautstärke und Lästigkeit des Einzelgeräusches und damit auf den Wirkpegel abzustellen, während die Mittelwertbildung an Bedeutung zurücktritt.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946