Immissionsschutzrechtliche Beurteilung von Glockenläuten, Beschluss vom 26.02.1991 - 7 L 38/89

Leitsätze: Grundsätzlich handelt es sich auch bei einem kirchlichen Glockenturm um eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage im Sinne des § 3 Abs. 5 BImSchG. Wo die immissionsschutzrechtliche Zumutbarkeitsgrenze für Glockenläuten zu finden ist, richtet sich nach der Gegebenheit des Einzelfalles. Hier...

全面介紹

Saved in:  
書目詳細資料
企業作者: Niedersachsen, Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (Author)
格式: Print Article
語言:Undetermined language
Check availability: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
載入...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
出版: ˜deœ Gruyter 1996
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1996, 卷: 29, Pages: 29-33
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 鐘聲
B 司法判決
實物特徵
總結:Leitsätze: Grundsätzlich handelt es sich auch bei einem kirchlichen Glockenturm um eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage im Sinne des § 3 Abs. 5 BImSchG. Wo die immissionsschutzrechtliche Zumutbarkeitsgrenze für Glockenläuten zu finden ist, richtet sich nach der Gegebenheit des Einzelfalles. Hierbei spielt nicht nur die Höhe des Geräuschpegels, sondern auch die Tatsache eine Rolle, dass die Kirchengemeinde eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist und das Glockenläuten im Zusammenhang mit kirchlichen Veranstaltungen steht.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946