Hoheitliche Eigentumszuweisung an russisch-orthodoxe Kirchenvereinigung in Deutschland, Urteil vom 28.10.1988 - V ZR 74/87

Leitsatz: Durch die auf der Grundlage des Gesetzes von 1938 erfolgte Eigentumszuweisung hinsichtlich eines Kirchengrundstücks an eine russisch-orthodoxe Kirchenvereinigung ohne besondere Regelung von Art und Umfang der Nutzung wurde volles, uneingeschränktes und unbelastetes Eigentum begründet. Etwa...

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企业作者: Deutschland, Bundesgerichtshof (Author)
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出版: ˜deœ Gruyter 1993
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1993, 卷: 26, Pages: 346-350
IxTheo Classification:SE Church law; Orthodox Church
Further subjects:B 司法判决
B 财产
B 财产权
B 德国 Bundesgerichtshof
B Georgisch-Orthodoxe Kirche
实物特征
总结:Leitsatz: Durch die auf der Grundlage des Gesetzes von 1938 erfolgte Eigentumszuweisung hinsichtlich eines Kirchengrundstücks an eine russisch-orthodoxe Kirchenvereinigung ohne besondere Regelung von Art und Umfang der Nutzung wurde volles, uneingeschränktes und unbelastetes Eigentum begründet. Etwaige bis zur Zuweisung bestehende Nutzungsrechte anderer wurden zum Erlöschen gebracht.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946