Berücksichtigung pauschaler Kirchensteuer beim Arbeitslosengeld, Urteil vom 15.07.2003 - L 13 AL 4869/02

Leitsatz: Eine gesetzliche Regelung, nach der pauschalisierte Kirchensteuer als gewöhnlich anfallender gesetzlicher Abzug vom Leistungsentgelt bei der Bemessung von Arbeitslosengeld auch für einen konfessionslosen Antragsteller zu berücksichtigen ist, steht mit höherrangigem Recht in Einklang. In de...

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Corporate Author: Baden-Württemberg, Landessozialgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2008
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2008, Volume: 44, Pages: 66-69
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Church tax law
B Constitutional law
B Unemployment relief
Description
Summary:Leitsatz: Eine gesetzliche Regelung, nach der pauschalisierte Kirchensteuer als gewöhnlich anfallender gesetzlicher Abzug vom Leistungsentgelt bei der Bemessung von Arbeitslosengeld auch für einen konfessionslosen Antragsteller zu berücksichtigen ist, steht mit höherrangigem Recht in Einklang. In den Jahren 2001-2003 war der Anteil kirchensteuerpflichtiger Arbeitnehmer nicht so erheblich abgesunken, dass durchgreifende Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Bestimmung bestanden.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946