Berücksichtigung pauschaler Kirchensteuer beim Arbeitslosengeld, Urteil vom 15.07.2003 - L 13 AL 4869/02
Leitsatz: Eine gesetzliche Regelung, nach der pauschalisierte Kirchensteuer als gewöhnlich anfallender gesetzlicher Abzug vom Leistungsentgelt bei der Bemessung von Arbeitslosengeld auch für einen konfessionslosen Antragsteller zu berücksichtigen ist, steht mit höherrangigem Recht in Einklang. In de...
Körperschaft: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
de Gruyter
2008
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2008, Band: 44, Seiten: 66-69 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Kirchensteuerrecht
B Arbeitslosenhilfe B Verfassungsrecht B Rechtsprechung |
Zusammenfassung: | Leitsatz: Eine gesetzliche Regelung, nach der pauschalisierte Kirchensteuer als gewöhnlich anfallender gesetzlicher Abzug vom Leistungsentgelt bei der Bemessung von Arbeitslosengeld auch für einen konfessionslosen Antragsteller zu berücksichtigen ist, steht mit höherrangigem Recht in Einklang. In den Jahren 2001-2003 war der Anteil kirchensteuerpflichtiger Arbeitnehmer nicht so erheblich abgesunken, dass durchgreifende Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Bestimmung bestanden. |
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ISSN: | 0340-8760 |
Enthält: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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