Berücksichtigung pauschaler Kirchensteuer beim Arbeitslosengeld, Urteil vom 15.07.2003 - L 13 AL 4869/02

Leitsatz: Eine gesetzliche Regelung, nach der pauschalisierte Kirchensteuer als gewöhnlich anfallender gesetzlicher Abzug vom Leistungsentgelt bei der Bemessung von Arbeitslosengeld auch für einen konfessionslosen Antragsteller zu berücksichtigen ist, steht mit höherrangigem Recht in Einklang. In de...

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Baden-Württemberg, Landessozialgericht (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: ˜deœ Gruyter 2008
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2008, Band: 44, Seiten: 66-69
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Kirchensteuerrecht
B Arbeitslosenhilfe
B Verfassungsrecht
B Rechtsprechung
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Eine gesetzliche Regelung, nach der pauschalisierte Kirchensteuer als gewöhnlich anfallender gesetzlicher Abzug vom Leistungsentgelt bei der Bemessung von Arbeitslosengeld auch für einen konfessionslosen Antragsteller zu berücksichtigen ist, steht mit höherrangigem Recht in Einklang. In den Jahren 2001-2003 war der Anteil kirchensteuerpflichtiger Arbeitnehmer nicht so erheblich abgesunken, dass durchgreifende Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Bestimmung bestanden.
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946