Berücksichtigung pauschaler Kirchensteuer beim Arbeitslosengeld, Urteil vom 15.07.2003 - L 13 AL 4869/02

Leitsatz: Eine gesetzliche Regelung, nach der pauschalisierte Kirchensteuer als gewöhnlich anfallender gesetzlicher Abzug vom Leistungsentgelt bei der Bemessung von Arbeitslosengeld auch für einen konfessionslosen Antragsteller zu berücksichtigen ist, steht mit höherrangigem Recht in Einklang. In de...

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Ente Autore: Baden-Württemberg, Landessozialgericht (Autore)
Tipo di documento: Stampa Articolo
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Pubblicazione: ˜deœ Gruyter 2008
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Anno: 2008, Volume: 44, Pagine: 66-69
Notazioni IxTheo:SB Diritto canonico
Altre parole chiave:B Sussidio di dissoccupazione
B Diritto costituzionale
B Diritto in materia di imposte ecclesiastiche
B Giurisprudenza <motivo>
Descrizione
Riepilogo:Leitsatz: Eine gesetzliche Regelung, nach der pauschalisierte Kirchensteuer als gewöhnlich anfallender gesetzlicher Abzug vom Leistungsentgelt bei der Bemessung von Arbeitslosengeld auch für einen konfessionslosen Antragsteller zu berücksichtigen ist, steht mit höherrangigem Recht in Einklang. In den Jahren 2001-2003 war der Anteil kirchensteuerpflichtiger Arbeitnehmer nicht so erheblich abgesunken, dass durchgreifende Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Bestimmung bestanden.
ISSN:0340-8760
Comprende:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946