Klage gegen Glockenläuten und Zeitschlag, Urteil vom 28.09.2004 - W 4 K 03.1654

Leitsatz: Wenn sich ein Nachbar sowohl gegen liturgisches Glockenläuten als auch gegen das zeitschlagen wendet, ist bei der Bestimmung des Rechtswegs darauf abzustellen, worauf der Schwerpunkt der Einwendung liegt. Zur Frage der Zumutbarkeit von liturgischem Läuten und Zeitschlag der Kirchenglocken....

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Würzburg, Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: ˜deœ Gruyter 2009
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2009, Band: 46, Seiten: 152-160
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Beschwerde
B Rechtsprechung
B Glockenläuten
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Wenn sich ein Nachbar sowohl gegen liturgisches Glockenläuten als auch gegen das zeitschlagen wendet, ist bei der Bestimmung des Rechtswegs darauf abzustellen, worauf der Schwerpunkt der Einwendung liegt. Zur Frage der Zumutbarkeit von liturgischem Läuten und Zeitschlag der Kirchenglocken.
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946