Umfang des Förderungsübergangs bei "Hartz-IV-Leistungen", Urteil vom 21.03.2012 - 5 AZR 61/11
Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II an den nicht getrennten lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern des Hilfebedürftigen sowie an dessen unverheiratete Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten gemäß § 34a SGB II a.F., § 34b SGB II als Aufwendungen für den Hilfebedürftig...
Körperschaft: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
C. H. Beck
2013
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In: |
Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Jahr: 2013, Band: 2, Seiten: 75 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Deutschland Bundesarbeitsgericht
B Vergütung B Arbeitslosigkeit B Rechtsprechung B Arbeitsrecht |
Zusammenfassung: | Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II an den nicht getrennten lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern des Hilfebedürftigen sowie an dessen unverheiratete Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten gemäß § 34a SGB II a.F., § 34b SGB II als Aufwendungen für den Hilfebedürftigen selbst und führen zu einem erweiterten Übergang seines Vergütungsanspruchs nach § 115 SGB X |
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ISSN: | 2196-0119 |
Enthält: | Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
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