Umfang des Förderungsübergangs bei "Hartz-IV-Leistungen", Urteil vom 21.03.2012 - 5 AZR 61/11

Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II an den nicht getrennten lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern des Hilfebedürftigen sowie an dessen unverheiratete Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten gemäß § 34a SGB II a.F., § 34b SGB II als Aufwendungen für den Hilfebedürftig...

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企业作者: Deutschland, Bundesarbeitsgericht (Author)
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出版: C. H. Beck 2013
In: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Year: 2013, 卷: 2, Pages: 75
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 德国 Bundesarbeitsgericht
B 劳工法
B 司法判决
B 失业
B 偿还
实物特征
总结:Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II an den nicht getrennten lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern des Hilfebedürftigen sowie an dessen unverheiratete Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten gemäß § 34a SGB II a.F., § 34b SGB II als Aufwendungen für den Hilfebedürftigen selbst und führen zu einem erweiterten Übergang seines Vergütungsanspruchs nach § 115 SGB X
ISSN:2196-0119
Contains:Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen