Wirksamkeit einer Kirchenaustrittserklärung. Urteil vom 26.05.2010 - (1 S 1953/09)

Leitsatz: Die in einer Kirchenaustrittserklärung nach der Kirchenbezeichnung (hier: "römisch-katholisch") folgende Ergänzung "Körperschaft des öffentlichen Rechtes" ist bei einer am Wortsinn und an der Entstehungsgeschichte orientierten Auslegung der gesetzlichen Regelung als unz...

全面介绍

Saved in:  
书目详细资料
企业作者: Württemberg-Baden, Verwaltungsgerichtshof (Author)
格式: Print 文件
语言:Undetermined language
Check availability: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
载入...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
出版: ˜deœ Gruyter 2014
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2014, 卷: 55, Pages: 266-277
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 司法判决
B 脱离教会
B 公法社团
B Zapp
实物特征
总结:Leitsatz: Die in einer Kirchenaustrittserklärung nach der Kirchenbezeichnung (hier: "römisch-katholisch") folgende Ergänzung "Körperschaft des öffentlichen Rechtes" ist bei einer am Wortsinn und an der Entstehungsgeschichte orientierten Auslegung der gesetzlichen Regelung als unzulässiger Zusatz iSv § 26 Abs. 1 Satz 2 BW. KiStG aufzufassen. Auch bei einer Auslegung des Zusatzverbots im Lichte der Verfassung ist eine mit dieser Beifügung abgegebene Erklärung unwirksam, wenn diese in einer auch für den Staat erkennbaren Weise deutlich macht, dass die Mitgliedschaft des Erklärenden in der Kirche Bestand haben soll
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946