Juristin fordert weitere Änderungen im kirchlichen Arbeitsrecht

Kirchlichen Mitarbeitern soll nach Ansicht der Rechtswissenschaftlerin Renate Oxenknecht- Witzsch nicht länger gekündigt werden können, wenn sie eine zweite oder eine gleichgeschlechtliche Ehe eingehen

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Bibliographische Detailangaben
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: KNA 2018
In: Aktueller Dienst / Inland
Jahr: 2018, Band: 47, Seiten: 4
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Kirchliches Arbeitsrecht
B Kirchlicher Mitarbeiter
B Katholische Kirche
B Kündigung
B Arbeitsrecht
B Wiederverheiratete Geschiedene
Beschreibung
Zusammenfassung:Kirchlichen Mitarbeitern soll nach Ansicht der Rechtswissenschaftlerin Renate Oxenknecht- Witzsch nicht länger gekündigt werden können, wenn sie eine zweite oder eine gleichgeschlechtliche Ehe eingehen
Enthält:Enthalten in: Aktueller Dienst / Inland