Juristin fordert weitere Änderungen im kirchlichen Arbeitsrecht
Kirchlichen Mitarbeitern soll nach Ansicht der Rechtswissenschaftlerin Renate Oxenknecht- Witzsch nicht länger gekündigt werden können, wenn sie eine zweite oder eine gleichgeschlechtliche Ehe eingehen
Medienart: | Druck Aufsatz |
---|---|
Sprache: | Deutsch |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
KNA
2018
|
In: |
Aktueller Dienst / Inland
Jahr: 2018, Band: 47, Seiten: 4 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Kirchliches Arbeitsrecht
B Kirchlicher Mitarbeiter B Katholische Kirche B Kündigung B Arbeitsrecht B Wiederverheiratete Geschiedene |
Zusammenfassung: | Kirchlichen Mitarbeitern soll nach Ansicht der Rechtswissenschaftlerin Renate Oxenknecht- Witzsch nicht länger gekündigt werden können, wenn sie eine zweite oder eine gleichgeschlechtliche Ehe eingehen |
---|---|
Enthält: | Enthalten in: Aktueller Dienst / Inland
|