Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 17. Oktober 1991 (18 U 78/91) zur Kündigung einer Arbeitnehmerin in einer kirchlichen Einrichtung während des Erziehungsurlaubs

Die Heirat eines geschiedenen Mannes durch eine kirchliche Arbeitnehmerin begründet kein so erhebliches Interesse des Arbeitgebers an einer Kündigung, dass die Kündigung während des Erziehungsurlaubes ausnahmsweise für zulässig zu erklären ist

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Language:German
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Published: Schöningh 1991
In: Archiv für katholisches Kirchenrecht
Year: 1991, Volume: 160, Issue: 2, Pages: 588-590
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Employee resignation
B Labor law
B Church service
Description
Summary:Die Heirat eines geschiedenen Mannes durch eine kirchliche Arbeitnehmerin begründet kein so erhebliches Interesse des Arbeitgebers an einer Kündigung, dass die Kündigung während des Erziehungsurlaubes ausnahmsweise für zulässig zu erklären ist
ISSN:0003-9160
Contains:In: Archiv für katholisches Kirchenrecht