Am Karfreitag nachts um halb eins. Schleswig-Holstein will Feiertagsschutz lockern

Am Karfreitag bleiben die Discos geschlossen, Sportfeste sind am Totensonntag nicht erlaubt, am Volkstrauertag dreht sich kein Jahrmarktskarussell - in allen Bundesländern stehen die so genannten stillen Feiertage unter gesetzlichem Schutz. In Schleswig-Holstein könnte die Regelung nun aufgeweicht w...

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Bibliographic Details
Main Author: Geißlinger, Esther (Author)
Format: Print Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: KNA 2015
In: Aktueller Dienst / Kultur
Year: 2015, Volume: 280, Pages: 33
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B State law of churches
B Religious freedom
B Good Friday
B Feiertagsregelung
Description
Summary:Am Karfreitag bleiben die Discos geschlossen, Sportfeste sind am Totensonntag nicht erlaubt, am Volkstrauertag dreht sich kein Jahrmarktskarussell - in allen Bundesländern stehen die so genannten stillen Feiertage unter gesetzlichem Schutz. In Schleswig-Holstein könnte die Regelung nun aufgeweicht werden: Im Januar wird der Landtag darüber abstimmen, die Ruhezeiten einzuschränken. Protest kommt von den Kirchen, sie sehen keinen Änderungsbedarf. Der Feiertagsschutz in Schleswig-Holstein geht heute weiter als etwa in Hamburg und Bremen, ist aber lockerer als in Mecklenburg-Vorpommern
Contains:Enthalten in: Aktueller Dienst / Kultur