Am Karfreitag nachts um halb eins. Schleswig-Holstein will Feiertagsschutz lockern
Am Karfreitag bleiben die Discos geschlossen, Sportfeste sind am Totensonntag nicht erlaubt, am Volkstrauertag dreht sich kein Jahrmarktskarussell - in allen Bundesländern stehen die so genannten stillen Feiertage unter gesetzlichem Schutz. In Schleswig-Holstein könnte die Regelung nun aufgeweicht w...
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Format: | Print Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
KNA
2015
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In: |
Aktueller Dienst / Kultur
Year: 2015, Volume: 280, Pages: 33 |
IxTheo Classification: | SA Church law; state-church law |
Further subjects: | B
State law of churches
B Religious freedom B Good Friday B Feiertagsregelung |
Summary: | Am Karfreitag bleiben die Discos geschlossen, Sportfeste sind am Totensonntag nicht erlaubt, am Volkstrauertag dreht sich kein Jahrmarktskarussell - in allen Bundesländern stehen die so genannten stillen Feiertage unter gesetzlichem Schutz. In Schleswig-Holstein könnte die Regelung nun aufgeweicht werden: Im Januar wird der Landtag darüber abstimmen, die Ruhezeiten einzuschränken. Protest kommt von den Kirchen, sie sehen keinen Änderungsbedarf. Der Feiertagsschutz in Schleswig-Holstein geht heute weiter als etwa in Hamburg und Bremen, ist aber lockerer als in Mecklenburg-Vorpommern |
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Contains: | Enthalten in: Aktueller Dienst / Kultur
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