Geräuschebelästigung durch nächtliches Zeitschlagen einer Kirchturmuhr. Urteil vom 14.2.2012 (1 S 72/11)

Leitsatz: Wer sich in Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis in der Nähe einer vorhandenden Immissionsquelle (hier: Kirchturm mit Uhr) ansiedelt, hat den daraus entstehenden Konflikt mitverschuldet und ist daher jedenfalls zur Duldung derjenigen Immissionen verpflichtet, die sich im Rahmen der m...

全面介紹

Saved in:  
書目詳細資料
主要作者: LG Offenburg (Author)
格式: Print Article
語言:Undetermined language
Check availability: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
載入...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
出版: ˜deœ Gruyter 2016
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2016, 卷: 59, Pages: 104-109
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 鐘聲
B 司法判決
B 申訴
實物特徵
總結:Leitsatz: Wer sich in Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis in der Nähe einer vorhandenden Immissionsquelle (hier: Kirchturm mit Uhr) ansiedelt, hat den daraus entstehenden Konflikt mitverschuldet und ist daher jedenfalls zur Duldung derjenigen Immissionen verpflichtet, die sich im Rahmen der maßgeblichen Grenzwerte halten. Bei Prüfung der Zumutbarkeit des nächtlichen Zeitschlags einer Kirchturmuhr ist anhand der Einzeltöne zu beurteilen, ob die Werte der TA Lärm überschritten sind.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946