Tanz-Demonstration am Karfreitag. Beschluss vom 5.4.2012 (4 L 745/12.GI)

Leitsatz: Eine Demonstration am Karfreitag unter dem Motto "Gegen das Tanzverbot an den Osterfeiertagen" ist auch dann eine Versammlung in Sinner des Art. 8 Abs. 1 GG, wenn sie als Ausdrucksmittel Tanzelemente zu integrieren beabsichtigt; sie widerspricht dem ernsten Charakter dieses Feier...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Hessen, Verwaltungsgericht, Gießen (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: ˜deœ Gruyter 2016
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2016, Band: 59, Seiten: 279-284
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Karfreitag
B Rechtsprechung
B Feiertag
B Feiertagsregelung
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Eine Demonstration am Karfreitag unter dem Motto "Gegen das Tanzverbot an den Osterfeiertagen" ist auch dann eine Versammlung in Sinner des Art. 8 Abs. 1 GG, wenn sie als Ausdrucksmittel Tanzelemente zu integrieren beabsichtigt; sie widerspricht dem ernsten Charakter dieses Feiertages.
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946