Feiertagsschutz: Kein verkaufsoffener Sonntag – Einschränkende Auslegung Ladenöffnungsgesetz NW: OVG NW, Beschluss vom 2.11.2018 (4 B 1580/18)

1. Das durch das Grundgesetz gewährleistete Mindestniveau des Sonn- und Feiertagsschutzes wird nur gewahrt, wenn die sehr weit gefassten gesetzlichen Voraussetzungen für Ladenöffnungsfreigaben an Sonn- und Feiertagen nach § 6 Abs. 1 LöG NRW einschränkend ausgelegt werden. 2. Das stets zu wahrende Re...

Full description

Saved in:  
Bibliographic Details
Corporate Author: Nordrhein-Westfalen, Oberverwaltungsgericht (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Walter De Gruyter GmbH 2022
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2022, Volume: 72, Pages: 264-290
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Store opening hours
B Sunday rest
B Freigabe
B Holiday law
Online Access: Volltext (Resolving-System)
Description
Summary:1. Das durch das Grundgesetz gewährleistete Mindestniveau des Sonn- und Feiertagsschutzes wird nur gewahrt, wenn die sehr weit gefassten gesetzlichen Voraussetzungen für Ladenöffnungsfreigaben an Sonn- und Feiertagen nach § 6 Abs. 1 LöG NRW einschränkend ausgelegt werden. 2. Das stets zu wahrende Regel-Ausnahme-Verhältnis beim Sonn- und Feiertagsschutz wird nicht schon eingehalten, wenn nur irgendeiner der gesetzlich bezeichneten Sachgründe gegeben ist, weil dies – auch nach Einschätzung des Gesetzgebers – „regelmäßig“ der Fall ist. 3. Das generelle Bestreben des Gesetzgebers, einen vielfältigen stationären Einzelhandel angesichts eines sich verschärfenden Wettbewerbs zu sichern und zu stärken, hat in seiner Allgemeinheit nicht das erforderliche Gewicht zur Durchbrechung des verfassungsrechtlichen Sonn- und Feiertagsschutzes.
ISBN:3110736187
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110736182-026