Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 17. Oktober 1991 (18 U 78/91) zur Kündigung einer Arbeitnehmerin in einer kirchlichen Einrichtung während des Erziehungsurlaubs

Die Heirat eines geschiedenen Mannes durch eine kirchliche Arbeitnehmerin begründet kein so erhebliches Interesse des Arbeitgebers an einer Kündigung, dass die Kündigung während des Erziehungsurlaubes ausnahmsweise für zulässig zu erklären ist

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Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Schöningh 1991
In: Archiv für katholisches Kirchenrecht
Jahr: 1991, Band: 160, Heft: 2, Seiten: 588-590
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Kündigung
B Arbeitsrecht
B Rechtsprechung
B Kirchlicher Dienst
Beschreibung
Zusammenfassung:Die Heirat eines geschiedenen Mannes durch eine kirchliche Arbeitnehmerin begründet kein so erhebliches Interesse des Arbeitgebers an einer Kündigung, dass die Kündigung während des Erziehungsurlaubes ausnahmsweise für zulässig zu erklären ist
ISSN:0003-9160
Enthält:In: Archiv für katholisches Kirchenrecht