Urteil vom 13.6.1989 - S 12 Ar 128/88

Eine an einem katholischen Krankenhaus beschäftigte evangelische Krankenschwester führt nicht grob fahrlässig die Arbeitslosgkeit herbei, wenn sie aus der Kirche austritt und ihr Arbeitsverhältnis aus diesem Grunde vom Arbeitgeber gekündigt wird. Der aus religiösen Gründen vollzogene Kirchenaustritt...

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Main Author: SG Münster (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Beck 1990
In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht <München>
Year: 1990, Volume: 7, Pages: 1000
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Leaving the church
B Jurisdiction
Description
Summary:Eine an einem katholischen Krankenhaus beschäftigte evangelische Krankenschwester führt nicht grob fahrlässig die Arbeitslosgkeit herbei, wenn sie aus der Kirche austritt und ihr Arbeitsverhältnis aus diesem Grunde vom Arbeitgeber gekündigt wird. Der aus religiösen Gründen vollzogene Kirchenaustritt stellt im Übrigen auch dann einen wichtigen Grund im Sinne des § 119 AFG dar, wenn dasselbe Ereignis einen wichtigen Grund für die Kündigung des Arbeitgebers bildet
ISSN:0943-7525
Contains:Enthalten in: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht