Beschluss vom 16.08.2000

DDR-KirchStG § 5 1. Eine zu DDR-Zeiten erfolgte Kirchenaustrittserklärung, die nicht den Anforderungen der DDR-Verordnung über den Austritt aus Religionsgemeinschaften öffentlichen Rechts entspricht, kann gleichwohl zur Beendigung der Kirchenmitgliedschaft geführt haben, wenn eine entsprechende Erkl...

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Corporate Author: Thüringen, Finanzgericht (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Beck 2000
In: Neue juristische Wochenschrift
Year: 2000, Volume: 53, Issue: 41, Pages: 3088
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Leaving the church
B Jurisdiction
B Germany DDR
Description
Summary:DDR-KirchStG § 5 1. Eine zu DDR-Zeiten erfolgte Kirchenaustrittserklärung, die nicht den Anforderungen der DDR-Verordnung über den Austritt aus Religionsgemeinschaften öffentlichen Rechts entspricht, kann gleichwohl zur Beendigung der Kirchenmitgliedschaft geführt haben, wenn eine entsprechende Erklärung nach der Rechtswirklichkeit in der früheren DDR nach innerkirchlichem Recht ausreichte. 2. Erfolgt der Kirchenaustritt lediglich durch Erklärung gegenüber den Kirchenbeauftragten und verzichtet die Kirche ab diesem Zeitpunkt auf die Erhebung von Abgaben, so spricht dies für die Existenz einer entsprechenden steuerlich maßgebenden innerkirchlichen Rechtspraxis (Leitsätze der NJW-Redaktion)
ISSN:0341-1915
Contains:Enthalten in: Neue juristische Wochenschrift