Inability, Dulin (1. Instanz), 25.10.1982
Die Klägerin (katholisch) und der Beklagte (Angehöriger der Kirche von Irland) heirateten 1975, nachdem sie sich schon seit mehreren Jahren kannten. Im März 1977 entdeckte die Klägerin Spielschulden ihres Mannes in Höhe von ? 2.500. Im Juli 1977 verlor der Mann seine Arbeitsstelle wegen Abwesenheit,...
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
1987
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In: |
Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Year: 1987, Volume: 23, Pages: 23-24 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Eheführungsunfähigkeit
B Jurisdiction B Psyche B Marriage |
Summary: | Die Klägerin (katholisch) und der Beklagte (Angehöriger der Kirche von Irland) heirateten 1975, nachdem sie sich schon seit mehreren Jahren kannten. Im März 1977 entdeckte die Klägerin Spielschulden ihres Mannes in Höhe von ? 2.500. Im Juli 1977 verlor der Mann seine Arbeitsstelle wegen Abwesenheit, dem folgten polizeiliche Untersuchungen wegen Betrugs- und Fälschungsdelikten. Die Eheleute trennten sich, als die Klägerin davon überzeugt war, dass ihr Mann keinerlei Verantwortung mehr zu übernehmen in der Lage sei und an einem psychischen Defekt in dieser Hinsicht leide. Am 9. November 1979 reichte die Klägerin ihre Klage auf Ehenichtigkeit mit der Begründung ein, der Beklagte sei nicht in der Lage gewesen, die wesentlichen Pflichten der Ehe zu übernehmen und zu erfüllen. Die Urteilsschrift legt besonderen Wert auf ein psychologisches Gutachten, in dem zwar ein schwerer psychischer Defekt auf seiten des Mannes bestätigt wird, jedoch zum Ausdruck gebracht wird, dass dieser mit professioneller Hilfe beseitigt werden könnte. Dieses Gutachten veranlasst das Gericht zu der Feststellung, dass der psychische Defekt des Beklagten nicht hinreichend schwer sei, um die Ehenichtigkeit im Sinne der Klageschrift feststellen zu können ("Non constat de nullitate") |
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Contains: | Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
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