Aufnahme in den Kirchendienst, Rechtsweg, Urteil vom 06.03.1985 - 2 Sa 1148/84

Am 29.08.1984 wurde einer an einer katholischen Privatschule tätigen, katholischen Lehrerin wegen Zivilheirat mit einem katholischen, geschiedenen Mann fristlos gekündigt. Die Kündigungsschutzklage hatte in der 1. Instanz Erfolg, das LAG dagegen wies die Klage ab. Das Urteil beruft sich auf § 6 des...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Nordrhein-Westfalen, Landesarbeitsgericht, Köln (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: ˜deœ Gruyter 1990
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 1990, Band: 23, Seiten: 22-27
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Kirchliches Dienstrecht
B Kündigung
B Arbeitsrecht
B Rechtsprechung
B Kirchlicher Dienst
Beschreibung
Zusammenfassung:Am 29.08.1984 wurde einer an einer katholischen Privatschule tätigen, katholischen Lehrerin wegen Zivilheirat mit einem katholischen, geschiedenen Mann fristlos gekündigt. Die Kündigungsschutzklage hatte in der 1. Instanz Erfolg, das LAG dagegen wies die Klage ab. Das Urteil beruft sich auf § 6 des Arbeitsvertages, nach dem das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden kann, sowie auf Art. 140 GG, nach dem die Kirchen das Recht haben, besondere Loyalitätspflichten für diejenigen festzusetzen, die in der kirchlichen Erziehung tätig sind
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946