Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen Mitgliedschaft in marxistisch-leninistischer Partei, Urteil vom 26.11.1985 - 7 Sa 1571/85

Leitsatz: Begründet ein Arbeitnehmer unter arglistigem Verschweigen seiner Mitgliedschaft in einer marxistisch-leninistischen Partei ein Arbeitsverhältnis mit einer katholischen Kirchengemeinde (hier: als Erzieher in einem Kinderheim) und setzt er sich auch weiterhin aktiv für diese Partei ein, so r...

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企业作者: Nordrhein-Westfalen, Landesarbeitsgericht, Hamm (Westf) (Author)
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出版: ˜deœ Gruyter 1990
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1990, 卷: 23, Pages: 265-275
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 劳工法
B 司法判决
B Kirchliches Dienstrecht
B Kündigung
B 教会职务
实物特征
总结:Leitsatz: Begründet ein Arbeitnehmer unter arglistigem Verschweigen seiner Mitgliedschaft in einer marxistisch-leninistischen Partei ein Arbeitsverhältnis mit einer katholischen Kirchengemeinde (hier: als Erzieher in einem Kinderheim) und setzt er sich auch weiterhin aktiv für diese Partei ein, so rechtfertigt dies eine Kündigung. Gegenüber dem Selbstbestimmungsrecht der Kirche ( Art. 140 GG, Art. 137 Abs. 3 WRV) kann sich der Arbeitnehmer weder auf seine Grundrechte Art. 12 Abs. 1, 4 Abs. 1 GG noch darauf berufen, dass bezüglich der Partei eine Entscheidung nach Art. 21 Abs. 2 GG nicht vorliegt
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946