Kündigung eines Bibliotheksangestellten im kirchlichen Dienst wegen Eheschließung mit einer Geschiedenen, Urteil vom 18.07.1986 - 5 Ca 968/86

Das ArbG gibt der Kündigungsschutzklage eines katholischen Bibliothekars statt, dem nach ziviler Eheschließung vom Ordinariat fristgerecht gekündigt worden war. In der Begründung nimmt das ArbG eine Interessenabwägung vor und sagt: Die Kündigung ist sozial ungerechtfertigt, da ausreichende Gründe in...

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: ArbG Regensburg (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: ˜deœ Gruyter 1990
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 1990, Band: 24, Seiten: 185-195
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Kirchliches Dienstrecht
B Kündigung
B Arbeitsrecht
B Rechtsprechung
Beschreibung
Zusammenfassung:Das ArbG gibt der Kündigungsschutzklage eines katholischen Bibliothekars statt, dem nach ziviler Eheschließung vom Ordinariat fristgerecht gekündigt worden war. In der Begründung nimmt das ArbG eine Interessenabwägung vor und sagt: Die Kündigung ist sozial ungerechtfertigt, da ausreichende Gründe in der Person oder im Verhalten des Klägers fehlen. Die Tatsache, dass er bei kirchlich bestehender Erstehe seiner Frau nicht kirchlich heiraten kann, stellt für das ArbG einen Entscheidungspunkt dar. - Vor dem LAG München hat der Kläger die Klage zurückgenommen; das Ordinariat verzichtete auf Kostenausstattung
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946