Kündigung eines Bibliotheksangestellten im kirchlichen Dienst wegen Eheschließung mit einer Geschiedenen, Urteil vom 18.07.1986 - 5 Ca 968/86

Das ArbG gibt der Kündigungsschutzklage eines katholischen Bibliothekars statt, dem nach ziviler Eheschließung vom Ordinariat fristgerecht gekündigt worden war. In der Begründung nimmt das ArbG eine Interessenabwägung vor und sagt: Die Kündigung ist sozial ungerechtfertigt, da ausreichende Gründe in...

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Κύριος συγγραφέας: ArbG Regensburg (Συγγραφέας)
Τύπος μέσου: Εκτύπωση Άρθρο
Γλώσσα:Μη καθορισμένη γλώσσα
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Έκδοση: ˜deœ Gruyter 1990
Στο/Στη: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Έτος: 1990, Τόμος: 24, Σελίδες: 185-195
Σημειογραφίες IxTheo:SB Κανονικό Δίκαιο, Δημόσιο Εκκλησιαστικό Δίκαιο
Άλλες λέξεις-κλειδιά:B Εργατικό Δίκαιο
B Νομολογία (μοτίβο)
B Εκκλησιαστικό υπηρεσιακό δίκαιο
B Παραίτηση
Περιγραφή
Σύνοψη:Das ArbG gibt der Kündigungsschutzklage eines katholischen Bibliothekars statt, dem nach ziviler Eheschließung vom Ordinariat fristgerecht gekündigt worden war. In der Begründung nimmt das ArbG eine Interessenabwägung vor und sagt: Die Kündigung ist sozial ungerechtfertigt, da ausreichende Gründe in der Person oder im Verhalten des Klägers fehlen. Die Tatsache, dass er bei kirchlich bestehender Erstehe seiner Frau nicht kirchlich heiraten kann, stellt für das ArbG einen Entscheidungspunkt dar. - Vor dem LAG München hat der Kläger die Klage zurückgenommen; das Ordinariat verzichtete auf Kostenausstattung
ISSN:0340-8760
Περιλαμβάνει:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946