Kündigung eines Bibliotheksangestellten im kirchlichen Dienst wegen Eheschließung mit einer Geschiedenen, Urteil vom 18.07.1986 - 5 Ca 968/86

Das ArbG gibt der Kündigungsschutzklage eines katholischen Bibliothekars statt, dem nach ziviler Eheschließung vom Ordinariat fristgerecht gekündigt worden war. In der Begründung nimmt das ArbG eine Interessenabwägung vor und sagt: Die Kündigung ist sozial ungerechtfertigt, da ausreichende Gründe in...

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Detalles Bibliográficos
Autor principal: ArbG Regensburg (Autor)
Tipo de documento: Print Artículo
Lenguaje:Lengua no determinada
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Publicado: ˜deœ Gruyter 1990
En: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Año: 1990, Volumen: 24, Páginas: 185-195
Clasificaciones IxTheo:SB Derecho canónico
Otras palabras clave:B Jurisdiction
B Employee resignation
B Labor law
B Ecclesiastical service law
Descripción
Sumario:Das ArbG gibt der Kündigungsschutzklage eines katholischen Bibliothekars statt, dem nach ziviler Eheschließung vom Ordinariat fristgerecht gekündigt worden war. In der Begründung nimmt das ArbG eine Interessenabwägung vor und sagt: Die Kündigung ist sozial ungerechtfertigt, da ausreichende Gründe in der Person oder im Verhalten des Klägers fehlen. Die Tatsache, dass er bei kirchlich bestehender Erstehe seiner Frau nicht kirchlich heiraten kann, stellt für das ArbG einen Entscheidungspunkt dar. - Vor dem LAG München hat der Kläger die Klage zurückgenommen; das Ordinariat verzichtete auf Kostenausstattung
ISSN:0340-8760
Obras secundarias:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946