Kündigung eines Bibliotheksangestellten im kirchlichen Dienst wegen Eheschließung mit einer Geschiedenen, Urteil vom 18.07.1986 - 5 Ca 968/86

Das ArbG gibt der Kündigungsschutzklage eines katholischen Bibliothekars statt, dem nach ziviler Eheschließung vom Ordinariat fristgerecht gekündigt worden war. In der Begründung nimmt das ArbG eine Interessenabwägung vor und sagt: Die Kündigung ist sozial ungerechtfertigt, da ausreichende Gründe in...

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Autore principale: ArbG Regensburg (Autore)
Tipo di documento: Stampa Articolo
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Pubblicazione: ˜deœ Gruyter 1990
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Anno: 1990, Volume: 24, Pagine: 185-195
Notazioni IxTheo:SB Diritto canonico
Altre parole chiave:B Diritto del pubblico impiego e Chiese
B Licenziamento
B Diritto del lavoro
B Giurisprudenza <motivo>
Descrizione
Riepilogo:Das ArbG gibt der Kündigungsschutzklage eines katholischen Bibliothekars statt, dem nach ziviler Eheschließung vom Ordinariat fristgerecht gekündigt worden war. In der Begründung nimmt das ArbG eine Interessenabwägung vor und sagt: Die Kündigung ist sozial ungerechtfertigt, da ausreichende Gründe in der Person oder im Verhalten des Klägers fehlen. Die Tatsache, dass er bei kirchlich bestehender Erstehe seiner Frau nicht kirchlich heiraten kann, stellt für das ArbG einen Entscheidungspunkt dar. - Vor dem LAG München hat der Kläger die Klage zurückgenommen; das Ordinariat verzichtete auf Kostenausstattung
ISSN:0340-8760
Comprende:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946