Fehlen des Kirchensiegels/Unwirksamkeit von Willenserklärungen, Urteil vom 16.10.1985 - 2 Ca 1063/85

Leitsatz: Eine schriftliche Willenserklärung einer Kirchengemeinde im Erzbistum Köln ist unwirksam, wenn ihr das Siegel der Kirchengemeinde fehlt. Unter Umständen kann die Berufung auf den Formmangel gegen Treue und Glauben verstoßen. - Die Kündigung einer Krankenpflegehelferin durch den Kirchenvors...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: ArbG Siegburg (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: ˜deœ Gruyter 1990
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 1990, Band: 23, Seiten: 221-225
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Sigelwesen
B Kirchliches Dienstrecht
B Kündigung
B Arbeitsrecht
B Rechtsprechung
B Kirchlicher Dienst
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Eine schriftliche Willenserklärung einer Kirchengemeinde im Erzbistum Köln ist unwirksam, wenn ihr das Siegel der Kirchengemeinde fehlt. Unter Umständen kann die Berufung auf den Formmangel gegen Treue und Glauben verstoßen. - Die Kündigung einer Krankenpflegehelferin durch den Kirchenvorstand erfolgt ohne Gemeindesiegel. Zur Urteilsfindung zieht das ArbG auch das Dekret Nr. 309 der Kölner Diözesansynode 1954 heran, das dieses Siegel zur Rechtsverbindlichkeit der Willenerklärungen des Kirchenvorstands fordert
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946