Fehlen des Kirchensiegels/Unwirksamkeit von Willenserklärungen, Urteil vom 16.10.1985 - 2 Ca 1063/85
Leitsatz: Eine schriftliche Willenserklärung einer Kirchengemeinde im Erzbistum Köln ist unwirksam, wenn ihr das Siegel der Kirchengemeinde fehlt. Unter Umständen kann die Berufung auf den Formmangel gegen Treue und Glauben verstoßen. - Die Kündigung einer Krankenpflegehelferin durch den Kirchenvors...
1. VerfasserIn: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
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Veröffentlicht: |
de Gruyter
1990
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 1990, Band: 23, Seiten: 221-225 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Sigelwesen
B Kirchliches Dienstrecht B Kündigung B Arbeitsrecht B Rechtsprechung B Kirchlicher Dienst |
Zusammenfassung: | Leitsatz: Eine schriftliche Willenserklärung einer Kirchengemeinde im Erzbistum Köln ist unwirksam, wenn ihr das Siegel der Kirchengemeinde fehlt. Unter Umständen kann die Berufung auf den Formmangel gegen Treue und Glauben verstoßen. - Die Kündigung einer Krankenpflegehelferin durch den Kirchenvorstand erfolgt ohne Gemeindesiegel. Zur Urteilsfindung zieht das ArbG auch das Dekret Nr. 309 der Kölner Diözesansynode 1954 heran, das dieses Siegel zur Rechtsverbindlichkeit der Willenerklärungen des Kirchenvorstands fordert |
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ISSN: | 0340-8760 |
Enthält: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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