Fehlen des Kirchensiegels/Unwirksamkeit von Willenserklärungen, Urteil vom 16.10.1985 - 2 Ca 1063/85

Leitsatz: Eine schriftliche Willenserklärung einer Kirchengemeinde im Erzbistum Köln ist unwirksam, wenn ihr das Siegel der Kirchengemeinde fehlt. Unter Umständen kann die Berufung auf den Formmangel gegen Treue und Glauben verstoßen. - Die Kündigung einer Krankenpflegehelferin durch den Kirchenvors...

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主要作者: ArbG Siegburg (Author)
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出版: ˜deœ Gruyter 1990
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1990, 卷: 23, Pages: 221-225
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 劳工法
B Sigelwesen
B 司法判决
B Kirchliches Dienstrecht
B Kündigung
B 教会职务
实物特征
总结:Leitsatz: Eine schriftliche Willenserklärung einer Kirchengemeinde im Erzbistum Köln ist unwirksam, wenn ihr das Siegel der Kirchengemeinde fehlt. Unter Umständen kann die Berufung auf den Formmangel gegen Treue und Glauben verstoßen. - Die Kündigung einer Krankenpflegehelferin durch den Kirchenvorstand erfolgt ohne Gemeindesiegel. Zur Urteilsfindung zieht das ArbG auch das Dekret Nr. 309 der Kölner Diözesansynode 1954 heran, das dieses Siegel zur Rechtsverbindlichkeit der Willenerklärungen des Kirchenvorstands fordert
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946