Wechsel der Konfessionszugehörigkeit, Urteil vom 13.05.1998 - 25 A 871/95

Der Übertritt von einer als Körperschaft des öffentlichen Rechts verfassten Religionsgemeinschaft zu einer anderen (hier: von der römisch-katholischen zur alt-katholischen Kirche) erfordert eine formgerechte Beendigung des bisherigen Kirchenmitgliedschaftsverhältnisses durch Kirchenaustritt

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Nordrhein-Westfalen, Oberverwaltungsgericht (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: ˜deœ Gruyter 2002
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2002, Band: 36, Seiten: 212-230
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Leaving the church
B Jurisdiction
B Germany
Beschreibung
Zusammenfassung:Der Übertritt von einer als Körperschaft des öffentlichen Rechts verfassten Religionsgemeinschaft zu einer anderen (hier: von der römisch-katholischen zur alt-katholischen Kirche) erfordert eine formgerechte Beendigung des bisherigen Kirchenmitgliedschaftsverhältnisses durch Kirchenaustritt
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946