Anwendbarkeit der TA-Lärm auf Stundenschlag einer Kirchturmuhr - Urteil vom 16.05.1991 - 8 R 7/91
Leitsatz: Die TA-Lärm darf nicht undifferenziert auf das nächtliche Schlagen einer Kirchturmuhr angewandt werden. Namentlich aus dem vom Grundgesetz anerkannten besonderen Auftrag der Kirchen und de Gebot der Rücksichtnahme auf Andersdenkende folgt, dass für den Stundenschlag ein "kirchlicher B...
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格式: | Print 文件 |
语言: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
出版: |
de Gruyter
1996
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1996, 卷: 29, Pages: 134-145 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
司法判决
B 钟声 B Saarland |
总结: | Leitsatz: Die TA-Lärm darf nicht undifferenziert auf das nächtliche Schlagen einer Kirchturmuhr angewandt werden. Namentlich aus dem vom Grundgesetz anerkannten besonderen Auftrag der Kirchen und de Gebot der Rücksichtnahme auf Andersdenkende folgt, dass für den Stundenschlag ein "kirchlicher Bonus" von 5 dB (A) gegenüber den Richtwerten der TA-Lärm anzusetzen ist. Für den Viertelstundenschlag ist eine solche Abweichung nicht geboten. |
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ISSN: | 0340-8760 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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