Festsetzung eines so genannten Andersgläubigen-Zuschlages für Grabstätte auf kirchlichem Friedhof, Urteil vom 30.11.1994 - 8 L 166/92

Leitsatz: Eine Kirchengemeinde als Trägerin eines Friedhofs muss sich, auch wenn dieser keinen Monopolcharakter aufweist, bei der Gebührenermittlung und -festsetzung eines Andersgläubigenzuschlages an den allgemeinen Grundsatz des Abgabenrechts halten, wonach öffentliche Abgaben nur zulässig sind, w...

Full description

Saved in:  
Bibliographic Details
Corporate Author: Niedersachsen, Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
Check availability: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
Drawer...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: ˜deœ Gruyter 1998
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1998, Volume: 32, Pages: 435-441
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Friedhofsordnung
B Gebührenordnung
B Lower Saxony
B Cemetery law
Description
Summary:Leitsatz: Eine Kirchengemeinde als Trägerin eines Friedhofs muss sich, auch wenn dieser keinen Monopolcharakter aufweist, bei der Gebührenermittlung und -festsetzung eines Andersgläubigenzuschlages an den allgemeinen Grundsatz des Abgabenrechts halten, wonach öffentliche Abgaben nur zulässig sind, wenn sie auch der Höhe nach in einer gesetzlichen (satzungsmäßigen) Grundlage festgelegt sind.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946