Kirchlicher Friedhof, Gestaltungsvorschriften, Urteil vom 27.09.1995 - 8 L 1219/93

Leitsatz: Werden durch besondere friedhofsrechtliche Gestaltungsvorschriften Grabeinfassungen mit festem Material generell verboten, so muss dem Inhaber oder Erwerber von Nutzungsrechten an Grabstätten, der die Anlage einer solchen Grabeinfassung wünscht, eine rechtlich und tatsächlich gesicherte Au...

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企业作者: Niedersachsen, Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (Author)
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出版: ˜deœ Gruyter 1998
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1998, 卷: 33, Pages: 349-354
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Friedhofsordnung
B 司法判决
B 墓地
B Friedhofsrecht
实物特征
总结:Leitsatz: Werden durch besondere friedhofsrechtliche Gestaltungsvorschriften Grabeinfassungen mit festem Material generell verboten, so muss dem Inhaber oder Erwerber von Nutzungsrechten an Grabstätten, der die Anlage einer solchen Grabeinfassung wünscht, eine rechtlich und tatsächlich gesicherte Ausweichmöglichkeit im Zuständigkeitsbereich des Friedhofsträgers gewährleistet bleiben.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946