Zulässige Grabgestaltungsvorschriften; Verbot der Vollabdeckung, Beschluss vom 11.04.1997 - 19A 1211/96

Ein Ausspruch auf Erteilung der Genehmigung zur Vollabdeckung einer Grabstätte besteht nicht, wenn die Vollabdeckung gegen Normen der Friedhofssatzung verstößt, die das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit beachten. Grabmalgestaltungsvorschriften in der Friedhofssatzung sind zulässig,...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Nordrhein-Westfalen, Oberverwaltungsgericht (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Berliner Wissenschafts-Verlag 1997
In: Kirche & Recht
Jahr: 1997, Band: 3, Seiten: 268
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Friedhofsordnung
B Deutschland
B Rechtsprechung
B Friedhofsrecht
Beschreibung
Zusammenfassung:Ein Ausspruch auf Erteilung der Genehmigung zur Vollabdeckung einer Grabstätte besteht nicht, wenn die Vollabdeckung gegen Normen der Friedhofssatzung verstößt, die das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit beachten. Grabmalgestaltungsvorschriften in der Friedhofssatzung sind zulässig, wenn sie eine ungehinderte Leichenverwesung gewährleisten sollen. Wird durch ein geologisch-bodenkundliches Gutachten geklärt, dass das Verbot der Vollabdeckung zur Erreichung des Friedhofszweckes geeignet ist, verstößt dies nicht gegen Art. 2 Abs. 1 GG. Vgl.: DVBl. 1997, 1292
Beschreibung:= [Fach] 985, S. 48
ISSN:0947-8094
Enthält:Enthalten in: Kirche & Recht