Zusammenlegung von Bekenntnisschulen, Beschluss vom 16.08.2004 - 13 ME 325/04

Leitsätze: Durch die Zusammenlegung von Bekenntnisschulen sind diejenigen Erziehungsberechtigten beschwert, deren Kinder entweder der Aufnahmesperre für eine der beteiligten Schulen unterliegen oder die Schule wechseln müssen. Die Konfession des Kindes ist unerheblich. Die Zusammenlegung bedarf nich...

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Corporate Author: Niedersachsen, Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2009
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2009, Volume: 46, Pages: 75-79
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Denominational school
B Zusammenschluss
B School law
Description
Summary:Leitsätze: Durch die Zusammenlegung von Bekenntnisschulen sind diejenigen Erziehungsberechtigten beschwert, deren Kinder entweder der Aufnahmesperre für eine der beteiligten Schulen unterliegen oder die Schule wechseln müssen. Die Konfession des Kindes ist unerheblich. Die Zusammenlegung bedarf nicht der Zustimmung der Erziehungtsberechtigten. Zu den Beurteilingskriterien für das Bedürfnis einer Schulzusammenlegung
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946