Zusammenlegung von Bekenntnisschulen, Beschluss vom 16.08.2004 - 13 ME 325/04
Leitsätze: Durch die Zusammenlegung von Bekenntnisschulen sind diejenigen Erziehungsberechtigten beschwert, deren Kinder entweder der Aufnahmesperre für eine der beteiligten Schulen unterliegen oder die Schule wechseln müssen. Die Konfession des Kindes ist unerheblich. Die Zusammenlegung bedarf nich...
Autor Corporativo: | |
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Tipo de documento: | Print Artículo |
Lenguaje: | Lengua no determinada |
Verificar disponibilidad: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Publicado: |
de Gruyter
2009
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En: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Año: 2009, Volumen: 46, Páginas: 75-79 |
Clasificaciones IxTheo: | SB Derecho canónico |
Otras palabras clave: | B
Derecho escolar
B Zusammenschluss B Escuela confesional B Jurisprudencia |
Sumario: | Leitsätze: Durch die Zusammenlegung von Bekenntnisschulen sind diejenigen Erziehungsberechtigten beschwert, deren Kinder entweder der Aufnahmesperre für eine der beteiligten Schulen unterliegen oder die Schule wechseln müssen. Die Konfession des Kindes ist unerheblich. Die Zusammenlegung bedarf nicht der Zustimmung der Erziehungtsberechtigten. Zu den Beurteilingskriterien für das Bedürfnis einer Schulzusammenlegung |
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ISSN: | 0340-8760 |
Obras secundarias: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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