Zusammenlegung von Bekenntnisschulen, Beschluss vom 16.08.2004 - 13 ME 325/04
Leitsätze: Durch die Zusammenlegung von Bekenntnisschulen sind diejenigen Erziehungsberechtigten beschwert, deren Kinder entweder der Aufnahmesperre für eine der beteiligten Schulen unterliegen oder die Schule wechseln müssen. Die Konfession des Kindes ist unerheblich. Die Zusammenlegung bedarf nich...
企業作者: | |
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格式: | Print Article |
語言: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
出版: |
de Gruyter
2009
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2009, 卷: 46, Pages: 75-79 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Zusammenschluss
B Schulrecht B 教派學校 B 司法判決 |
總結: | Leitsätze: Durch die Zusammenlegung von Bekenntnisschulen sind diejenigen Erziehungsberechtigten beschwert, deren Kinder entweder der Aufnahmesperre für eine der beteiligten Schulen unterliegen oder die Schule wechseln müssen. Die Konfession des Kindes ist unerheblich. Die Zusammenlegung bedarf nicht der Zustimmung der Erziehungtsberechtigten. Zu den Beurteilingskriterien für das Bedürfnis einer Schulzusammenlegung |
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ISSN: | 0340-8760 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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