Urteil vom 27.01.2011 ?: 2 AZR 825/09 (LAG Hessen): Außerordentliche Verdachtskündigung wegen Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs - Außerdienstliches Verhalten

Der Arbeitgeber kann eine den Verdacht der Tatbegehung verstärkende Tatsache - wie die Erhebung der öffentlichen Klage - auch dann zum Anlass für den Ausspruch einer Verdachtskündigung nehmen, wenn er eine solche schon zuvor erklärt hatte. Die Frist des § 626 BGB beginnt mit ausreichender Kenntnis v...

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Corporate Author: Deutschland, Bundesarbeitsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Beck 2011
In: Neue juristische Wochenschrift
Year: 2011, Volume: 64, Issue: 30, Pages: 2231
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Employee resignation
B Law
B Labor law
B State
B Crime
B Sexual abuse
B Germany
Description
Summary:Der Arbeitgeber kann eine den Verdacht der Tatbegehung verstärkende Tatsache - wie die Erhebung der öffentlichen Klage - auch dann zum Anlass für den Ausspruch einer Verdachtskündigung nehmen, wenn er eine solche schon zuvor erklärt hatte. Die Frist des § 626 BGB beginnt mit ausreichender Kenntnis von der verdachtsverstärkenden Tatsache erneut zu laufen
ISSN:0341-1915
Contains:Enthalten in: Neue juristische Wochenschrift