Kopftuchverbot während der Arbeitszeit als mittelbare Diskriminierung, Urteil vom 27.3.2018 - 7 Sa 304/17

Das Verbot, während der Arbeitszeit aus religiösen Gründen ein Kopftuch zu tragen, stellt eine mittelbare Diskriminierung im Sinne des § 3 Absatz 2 AGG dar. Darüber hinaus beeinträchtigt das Kopftuchverbot die Religionsfreiheit im Sinne des Art. 4 GG. Insofern hat eine Abwägung mit den sich aus Art....

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主要作者: LAG Nürnberg (Author)
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语言:German
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出版: Berliner Wissenschafts-Verlag 2018
In: Kirche & Recht
Year: 2018, 卷: 24, Pages: 298
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B 劳工法
B 头巾
B 国家教会法
B 司法判决
实物特征
总结:Das Verbot, während der Arbeitszeit aus religiösen Gründen ein Kopftuch zu tragen, stellt eine mittelbare Diskriminierung im Sinne des § 3 Absatz 2 AGG dar. Darüber hinaus beeinträchtigt das Kopftuchverbot die Religionsfreiheit im Sinne des Art. 4 GG. Insofern hat eine Abwägung mit den sich aus Art. 12 und 2 GG ergebenden Grundrechten des Arbeitgebers zu erfolgen. Bei der Auslegung des § 106 GewO steht Gemeinschaftsrecht der Anwendung der Grundrechte nach dem Grundgesetz nicht entgegen. (Amtlicher Leitsatz)
ISSN:0947-8094
Contains:Enthalten in: Kirche & Recht