Halloween-Party an Allerheiligen. BayVGH, Urteil vom 18.4.2013 (10 B 11.1529)

1) Liegen nachvollziehbare Indizien dafür vor, dass die Durchführung einer Vergnügungsveranstaltung (Halloween-Party) an einem sog. stillen Tag geplant ist und damit ein Verstoß gegen das Feiertagsgesetz droht, kann die Behörde aufgrund einer entsprechenden Prognose die geplante Veranstaltung verbie...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Bayern, Verwaltungsgerichtshof (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Walter De Gruyter GmbH 2017
In: 1.1. - 30.06.2013
Year: 2017, Volume: 61, Pages: 310-329
Online Access: Volltext (Verlag)
Description
Summary:1) Liegen nachvollziehbare Indizien dafür vor, dass die Durchführung einer Vergnügungsveranstaltung (Halloween-Party) an einem sog. stillen Tag geplant ist und damit ein Verstoß gegen das Feiertagsgesetz droht, kann die Behörde aufgrund einer entsprechenden Prognose die geplante Veranstaltung verbieten. 2) Eine Untersagung solcher Elemente einer Vergnügungsveranstaltung, die gerade ihren Charakter ausmachen, ist gegenüber dem Verbot der Veranstaltung kein milderes Mittel iSv Art. 8 Abs. 1 LStVG. 3) Zur Verfassungsmäßigkeit des Bayerischen Feiertagsgesetzes.
ISBN:3110465760
Contains:Enthalten in: 1.1. - 30.06.2013
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110465761