Kündigung eines Kirchenmusikers während der Elternzeit. BayVGH, Beschluss vom 8.10.2014 (12 ZB 13.1087)

Die nur ausnahmsweise in Betracht kommende Annahme eines besonderen Falls, der die Aufhebung des Kündigungsverbots nach § 18 Abs. 1 Satz 2 BEEG während der Elternzeit rechtfertigt, erfordert auch bei einem hinreichend schweren Verstoß des Arbeitnehmers gegen arbeitsvertragliche Pflichten eine Abwägu...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Bayern, Verwaltungsgerichtshof (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: De Gruyter 2018
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2018, Volume: 64, Pages: 247-273
Online Access: Volltext (Verlag)
Description
Summary:Die nur ausnahmsweise in Betracht kommende Annahme eines besonderen Falls, der die Aufhebung des Kündigungsverbots nach § 18 Abs. 1 Satz 2 BEEG während der Elternzeit rechtfertigt, erfordert auch bei einem hinreichend schweren Verstoß des Arbeitnehmers gegen arbeitsvertragliche Pflichten eine Abwägung zwischen seinem Interesse an der Aufrechterhaltung des Kündigungsverbots und dem Interesse des Arbeitgebers an einer Kündigung vor Ablauf der Elternzeit. Dies gilt auch dann, wenn der hinreichend schwere Pflichtenverstoß des Arbeitnehmers sich nach dem in Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 Satz 1 WRV garantierten kirchlichen Selbstbestimmungsrecht richtet.
ISBN:3110579073
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110579079