Kündigung eines Kirchenmusikers während der Elternzeit. BayVGH, Beschluss vom 8.10.2014 (12 ZB 13.1087)
Die nur ausnahmsweise in Betracht kommende Annahme eines besonderen Falls, der die Aufhebung des Kündigungsverbots nach § 18 Abs. 1 Satz 2 BEEG während der Elternzeit rechtfertigt, erfordert auch bei einem hinreichend schweren Verstoß des Arbeitnehmers gegen arbeitsvertragliche Pflichten eine Abwägu...
Corporate Author: | |
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Format: | Electronic Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
De Gruyter
2018
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2018, Volume: 64, Pages: 247-273 |
Online Access: |
Volltext (Verlag) |
Summary: | Die nur ausnahmsweise in Betracht kommende Annahme eines besonderen Falls, der die Aufhebung des Kündigungsverbots nach § 18 Abs. 1 Satz 2 BEEG während der Elternzeit rechtfertigt, erfordert auch bei einem hinreichend schweren Verstoß des Arbeitnehmers gegen arbeitsvertragliche Pflichten eine Abwägung zwischen seinem Interesse an der Aufrechterhaltung des Kündigungsverbots und dem Interesse des Arbeitgebers an einer Kündigung vor Ablauf der Elternzeit. Dies gilt auch dann, wenn der hinreichend schwere Pflichtenverstoß des Arbeitnehmers sich nach dem in Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 Satz 1 WRV garantierten kirchlichen Selbstbestimmungsrecht richtet. |
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ISBN: | 3110579073 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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Persistent identifiers: | DOI: 10.1515/9783110579079 |