Kündigung: Arzt in kirchlicher Klinik, Urteil vom 07.10.1993 - 2 AZR 226/93

1. Es kann einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung eines Chefarztes in einem katholischen Krankenhaus darstellen, wenn dieser mit seinen Behandlungsmethoden (homologe Insemination) gegen tragende Grundsätze des Kirchenrechts verstößt. 2. Zur Erforderlichkeit einer Abmahnung vor Ausspruch eine...

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Deutschland, Bundesarbeitsgericht (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Berliner Wissenschafts-Verlag 1995
In: Kirche & Recht
Jahr: 1995, Band: 1, Heft: 1, Seiten: 60
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Kündigung
B Rechtsprechung
B Recht
Beschreibung
Zusammenfassung:1. Es kann einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung eines Chefarztes in einem katholischen Krankenhaus darstellen, wenn dieser mit seinen Behandlungsmethoden (homologe Insemination) gegen tragende Grundsätze des Kirchenrechts verstößt. 2. Zur Erforderlichkeit einer Abmahnung vor Ausspruch einer Kündigung, wenn Meiniungsverschiedenheiten darüber bestehen, welche konkreten Behandlungsmethoden nach den Äußerungen des Lehramts der Kirche zulässig sind
Beschreibung:= [Fach] 985, S. 4
ISSN:0947-8094
Enthält:Enthalten in: Kirche & Recht