Kündigung wegen bürgerlicher Eheschließung unter Verstoß gegen kirchliches Recht, Urteil vom 03.09.1986 - 4 Ca 194/86

Leitsatz: Die kanonisch-rechtliche Beurteilung der Eheschließung mit einem zivilrechtlich Geschiedenen, dessen Ehe nach Kirchenrecht nicht annulliert ist, steht in Widerspruch zu grundlegenden, am staatlichen Recht orientierten Gerechtigkeitsvorstellungen und darf deshalb im Kündigungsrechtstreit vo...

Descrizione completa

Salvato in:  
Dettagli Bibliografici
Autore principale: ArbG Münster (Autore)
Tipo di documento: Stampa Articolo
Lingua:Lingua non determinata
Verificare la disponibilità: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
Caricamento...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Pubblicazione: ˜deœ Gruyter 1990
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Anno: 1990, Volume: 24, Pagine: 209-218
Notazioni IxTheo:SB Diritto canonico
Altre parole chiave:B Diritto del pubblico impiego e Chiese
B Licenziamento
B Diritto del lavoro
B Giurisprudenza <motivo>
Descrizione
Riepilogo:Leitsatz: Die kanonisch-rechtliche Beurteilung der Eheschließung mit einem zivilrechtlich Geschiedenen, dessen Ehe nach Kirchenrecht nicht annulliert ist, steht in Widerspruch zu grundlegenden, am staatlichen Recht orientierten Gerechtigkeitsvorstellungen und darf deshalb im Kündigungsrechtstreit vor dem ArbG keine Berücksichtigung finden. - Diese Auffassung sieht das Gericht begründet in Verletzungen des Art. 1 Abs. 1 und des Art. 3 Abs. 1 GG (Wüllkürverbot). Das LAG Hamm hat am 27. 01.1987 die Klage abgewiesen, die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin wurde vom BAG am 30.10.1987 als unzulässig verworfen
ISSN:0340-8760
Comprende:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946