Kündigung eines Kirchenmusikers wegen Verstoßes gegen Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre, Urteil vom 16.09.2004 - 2 AZR 447/03

Leitsätze: Das Dienstverhältnis eines im katholischen Kirchendienst stehenden Kirchenmusikers kann - bereits während der Probezeit - wegen Verstoßes gegen die Treuepflicht gekündigt werden, auch wenn der Arbeitnehmer vor Abschluss des Arbeitsvertrages nicht über etwaige Hinderungsgründe (hier: Beste...

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Corporate Author: Deutschland, Bundesarbeitsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2009
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2009, Volume: 46, Pages: 126-139
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Employee resignation
B Law
B Labor law
Description
Summary:Leitsätze: Das Dienstverhältnis eines im katholischen Kirchendienst stehenden Kirchenmusikers kann - bereits während der Probezeit - wegen Verstoßes gegen die Treuepflicht gekündigt werden, auch wenn der Arbeitnehmer vor Abschluss des Arbeitsvertrages nicht über etwaige Hinderungsgründe (hier: Bestehen einer nach kanonischem Recht ungültigen Zweitehe) befragt worden ist. Dem Kündigungsrecht steht nicht entgegen, dass der Arbeitnehmer zuvor unbeanstandet in einem ähnlichen kirchlichen Dienstverhältnis gestanden und inzwischen ein auf Annullierung der ersten Ehe gerichtetes kirchliches Verfahren anhängig gemacht hat. Für die Erteilung einer kirchenbehörlichen Genehmigung von Arbeitsverträgen ist der staatliche Rechtsweg nicht eröffnet.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946