Verweigerung der Steuerzahlung aus Gewissensgründen, Urteil vom 22.11.1996 - I 103/96

Leitsatz: Aus Gewissensgründen kann die Zahlung von Steuern nicht verweigert werden.

Gespeichert in:  
Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Thüringen, Finanzgericht (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
Verfügbarkeit prüfen: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
Lade...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Veröffentlicht: ˜deœ Gruyter 2000
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2000, Band: 34, Seiten: 431-434
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Steuerrecht
B Rechtsprechung
B Gewissensfreiheit
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Aus Gewissensgründen kann die Zahlung von Steuern nicht verweigert werden.
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946