Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. September 1991 (4 Sa 72/91) zur Kündigung einer Altenpflegerin wegen einer ungültigen Zweitehe

Auch bei einem Verstoß gegen die katholische Glaubens- und Sittenlehre ist die Wirksamkeit einer ordentlichen, personenbedingten Kündigung einer im Arbeitsverhältnis mit der Deutschen Caritas stehenden Altenpflegerin von einer umfassenden Interessenabwägung abhängig. Im Einzelfall kann der grundgese...

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出版: Schöningh 1992
In: Archiv für katholisches Kirchenrecht
Year: 1992, 卷: 161, 发布: 1, Pages: 225-234
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 劳工法
B 司法判决
B Kirchliches Dienstrecht
B Kündigung
B 教会职务
B Wiederverheiratete Geschiedene
实物特征
总结:Auch bei einem Verstoß gegen die katholische Glaubens- und Sittenlehre ist die Wirksamkeit einer ordentlichen, personenbedingten Kündigung einer im Arbeitsverhältnis mit der Deutschen Caritas stehenden Altenpflegerin von einer umfassenden Interessenabwägung abhängig. Im Einzelfall kann der grundgesetzliche Schutz von Ehe und Familie gegenüber dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht im Rahmen der Interessenabwägung Vorrang haben
ISSN:0003-9160
Contains:In: Archiv für katholisches Kirchenrecht