Urteil vom 21.02.2001 - 2 AZR 139/00: Außerordentliche Kündigung einer kirchlichen Mitarbeiterin

Eine Arbeitnehmerin in einem evangelischen Kindergarten, die in der Öffentlichkeit werbend für eine andere Glaubensgemeinschaft auftritt und deren von den Glaubenssätzen der evangelischen Kirche erheblich abweichende Lehre verbreitet, bietet regelmäßig keine hinreichende Gewähr mehr dafür, dass sie...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Deutschland, Bundesarbeitsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Beck 2001
In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht <München>
Year: 2001, Volume: 18, Pages: 1136
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Employee resignation
B Law
B Ecclesiastical service law
B State
B Germany
Description
Summary:Eine Arbeitnehmerin in einem evangelischen Kindergarten, die in der Öffentlichkeit werbend für eine andere Glaubensgemeinschaft auftritt und deren von den Glaubenssätzen der evangelischen Kirche erheblich abweichende Lehre verbreitet, bietet regelmäßig keine hinreichende Gewähr mehr dafür, dass sie der arbeitsvertraglich übernommenen Verpflichtung zur Loyalität gegenüber der evangelischen Kirche nachkommt. Ein solches Verhalten kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen
ISSN:0943-7525
Contains:Enthalten in: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht