Kirchenaustritt eines Arztes an kirchlichem Krankenhaus als Kündigungsgrund, Urteil vom 12.12.1984 - 7 AZR 418/83
Die Funktion eines Assistenzarztes hat in einem kirchlichen Krankenhaus eine solche Nähe zu spezifisch kirchlichen Aufgaben, dass die Glaubwürdigkeit des Trägers durch den Kirchenaustritt des Arztes in Frage gestellt wird. Der Umstand, dass der Träger auch konfessionslose Ärzte, Schwestern und Pfleg...
Corporate Author: | |
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
de Gruyter
1990
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1990, Volume: 22, Pages: 259-267 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B Labor law B Ecclesiastical service law B Church service |
Summary: | Die Funktion eines Assistenzarztes hat in einem kirchlichen Krankenhaus eine solche Nähe zu spezifisch kirchlichen Aufgaben, dass die Glaubwürdigkeit des Trägers durch den Kirchenaustritt des Arztes in Frage gestellt wird. Der Umstand, dass der Träger auch konfessionslose Ärzte, Schwestern und Pfleger beschäftigt, rechtfertigt keine andere Beurteilung. Im Rahmen der umfassenden Interessenabwägung ist auch die Frage von Belang, wie der Träger bislang im Falle von Kirchenaustritten der bei ihm beschäftigten Mitarbeiter insbesondere des ärztlichen Dienstes verfahren ist |
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ISSN: | 0340-8760 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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