incapacitas assumendi obligationes; defectus discretionis iudicii, Rota Romana, 18.03.1987
Für beide Partner werden die genannten Klagegründe geprüft und negativ entschieden. Der Rechtsteil bietet eine kurze Darstellung der theoretischen Überlegungen zu den Klagegründen. Der Mann war Mitglied einer Kongregation mit ewigen Gelübden, die gelöst wurden. Die Ordensoberen bescheinigen ihm eine...
1. VerfasserIn: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Latein |
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Veröffentlicht: |
Serra
1989
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In: |
Ius ecclesiae
Jahr: 1989, Band: 1, Seiten: 216-229 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Eheführungsunfähigkeit
B Ehe B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2 B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §3 B Rechtsprechung B Psyche B defectus discretionis iudicii B Eheunfähigkeit B Eheschließungsunfähigkeit |
Zusammenfassung: | Für beide Partner werden die genannten Klagegründe geprüft und negativ entschieden. Der Rechtsteil bietet eine kurze Darstellung der theoretischen Überlegungen zu den Klagegründen. Der Mann war Mitglied einer Kongregation mit ewigen Gelübden, die gelöst wurden. Die Ordensoberen bescheinigen ihm eine gewisse Unreife, die jedoch die Leistung eines gültigen Ehekonsenses nicht ausgeschlossen hat. Der behauptete defectus discretionis iudicii bei der Frau ist aus Zeugen- und Sachverständigenaussagen ebenfalls nicht beweisbar |
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ISSN: | 1120-6462 |
Enthält: | Enthalten in: Ius ecclesiae
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