incapacitas assumendi obligationes; defectus discretionis iudicii, Rota Romana, 18.03.1987

Für beide Partner werden die genannten Klagegründe geprüft und negativ entschieden. Der Rechtsteil bietet eine kurze Darstellung der theoretischen Überlegungen zu den Klagegründen. Der Mann war Mitglied einer Kongregation mit ewigen Gelübden, die gelöst wurden. Die Ordensoberen bescheinigen ihm eine...

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: De Lanversin, Bernard (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Latein
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Veröffentlicht: Serra 1989
In: Ius ecclesiae
Jahr: 1989, Band: 1, Seiten: 216-229
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Eheführungsunfähigkeit
B Ehe
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §3
B Rechtsprechung
B Psyche
B defectus discretionis iudicii
B Eheunfähigkeit
B Eheschließungsunfähigkeit
Beschreibung
Zusammenfassung:Für beide Partner werden die genannten Klagegründe geprüft und negativ entschieden. Der Rechtsteil bietet eine kurze Darstellung der theoretischen Überlegungen zu den Klagegründen. Der Mann war Mitglied einer Kongregation mit ewigen Gelübden, die gelöst wurden. Die Ordensoberen bescheinigen ihm eine gewisse Unreife, die jedoch die Leistung eines gültigen Ehekonsenses nicht ausgeschlossen hat. Der behauptete defectus discretionis iudicii bei der Frau ist aus Zeugen- und Sachverständigenaussagen ebenfalls nicht beweisbar
ISSN:1120-6462
Enthält:Enthalten in: Ius ecclesiae